Staatliche Förderung — bis zu 50% Zuschuss für Ihr Marketing
Marketing-Beratung muss nicht teuer sein. Als BAFA-zertifiziertes Beratungsunternehmen können unsere Leistungen staatlich gefördert werden. Sie investieren in professionelles Marketing — der Staat übernimmt bis zur Hälfte der Kosten.
Marketing-Beratung mit staatlicher Förderung
Viele Unternehmen wissen nicht, dass professionelle Marketing-Beratung durch staatliche Förderprogramme bezuschusst werden kann. Das BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die externe Beratung für Digitalisierung und Marketing nutzen wollen.
Als zertifiziertes Beratungsunternehmen sind unsere Leistungen in den Bereichen Google Ads Beratung, SEO-Strategie und KI-Integration förderfähig. Das bedeutet: Sie erhalten professionelle Marketing-Beratung und der Staat trägt bis zu 50% der Kosten.
Förderung beantragen klingt kompliziert? Ist es nicht. Wir unterstützen Sie beim gesamten Antragsprozess — von der Fördermittelprüfung bis zur Abrechnung.
Förderprogramme im Überblick
Je nach Unternehmensgröße, Standort und Vorhaben kommen verschiedene Förderprogramme in Frage:
BAFA — Förderung unternehmerischen Know-hows
Bis zu 50% Zuschuss (max. 17.000€) für KMU und Freiberufler. Gilt für strategische Marketing-Beratung, Digitalisierung und Prozessoptimierung. Bundesweit verfügbar.
go-digital (BMWi)
Speziell für Digitalisierungsprojekte: bis zu 50% Förderung (max. 16.500€). Module „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ decken Online-Marketing ab.
Digitalbonus (Länderprogramme)
Verschiedene Bundesländer bieten eigene Digitalisierungsförderungen. In Hessen z.B. das Programm „Digi-Zuschuss“ für kleine Unternehmen mit bis zu 10.000€ Förderung.
KfW-Förderkredite
Zinsgünstige Kredite für Investitionen in Digitalisierung und Marketing. Kombination mit Zuschüssen möglich für maximale Förderung.
| Programm | Förderquote | Max. Zuschuss | Zielgruppe |
|---|---|---|---|
| BAFA Know-how | 50% | 17.000€ | KMU, Freiberufler |
| go-digital | 50% | 16.500€ | KMU bis 100 MA |
| Digitalbonus Hessen | bis 50% | 10.000€ | Kleine Unternehmen |
| KfW ERP-Digitalisierungskredit | Zinssubvention | 25.000€+ | Alle KMU |
Was ist förderfähig?
Nicht jede Marketing-Maßnahme ist förderfähig. Entscheidend ist der Beratungscharakter — reine Umsetzung wird meist nicht gefördert. Unsere Leistungen sind so strukturiert, dass der Beratungsanteil den Förderrichtlinien entspricht.
Förderfähige Beratungsleistungen
- Digitalisierungsstrategie — Analyse des Ist-Zustands und Entwicklung einer digitalen Marketing-Roadmap
- SEO-Strategie & Audit — Technische Analyse, Keyword-Strategie, Content-Planung
- Google Ads Strategie — Kampagnenstruktur, Tracking-Konzept, Bidding-Strategie
- KI-Strategie — Potenzialanalyse, Tool-Auswahl, Implementierungs-Roadmap
- Prozessoptimierung — Automatisierung von Marketing-Workflows, Reporting-Systeme
- Schulung & Coaching — Wissenstransfer für Ihr internes Team
Nicht förderfähig
- Reine Kampagnen-Umsetzung ohne strategischen Beratungsanteil
- Werbebudget / Media-Spend (Google Ads Klickkosten etc.)
- Softwarelizenzen und Tool-Kosten
- Grafik-Design und Content-Produktion ohne Strategieanteil
So läuft die geförderte Beratung ab
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Auszahlung der Förderung — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Erstgespräch & Fördermittelcheck
Wir prüfen, welche Programme für Ihr Unternehmen in Frage kommen. Unternehmensform, Größe, Standort und Vorhaben bestimmen die optimale Förderstrategie. Dieses Gespräch ist kostenlos.
Antragstellung
Wir unterstützen bei der Zusammenstellung aller Unterlagen und der Formulierung des Beratungsbedarfs. Bei BAFA-Förderung muss der Antrag vor Beratungsbeginn gestellt werden.
Bewilligung & Beratungsstart
Nach Bewilligung durch den Fördergeber starten wir mit der vereinbarten Beratung. Die Beratung wird dokumentiert und entspricht den Förderrichtlinien.
Verwendungsnachweis & Auszahlung
Nach Abschluss der Beratung reichen wir den Verwendungsnachweis ein. Der Zuschuss wird direkt an Sie ausgezahlt — Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil.
Voraussetzungen für die Förderung
Die BAFA-Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Die wichtigsten Kriterien:
Unternehmensgröße
Weniger als 250 Mitarbeitende und max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.
Sitz in Deutschland
Das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben und im Handelsregister oder Gewerberegister eingetragen sein.
Wirtschaftliche Tätigkeit
Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit. Gemeinnützige Organisationen und Vereine sind teilweise auch förderfähig.
Keine Vorinsolvenz
Das Unternehmen darf sich nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden (Ausnahme: Unternehmen in Schwierigkeiten mit Sonderregelung).
Häufige Fragen zur Förderung
Wie lange dauert die Bewilligung?
BAFA-Anträge werden in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen bearbeitet. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Beratung erst nach Bewilligung starten darf.
Kann ich mehrere Förderprogramme kombinieren?
Grundsätzlich ja, solange keine Doppelförderung derselben Leistung stattfindet. BAFA und Länderprogramme lassen sich oft sinnvoll kombinieren. Wir beraten Sie zur optimalen Strategie.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Ablehnungen sind selten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sollte es dennoch dazu kommen, können wir den Antrag überarbeiten oder alternative Programme prüfen. Die Erstberatung bleibt kostenfrei.
Muss ich den vollen Betrag vorstrecken?
Bei den meisten Programmen ja — Sie zahlen die Beratung zunächst vollständig und erhalten den Zuschuss nach Abschluss zurück. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Einreichung des Verwendungsnachweises.
Welche Unterlagen brauche ich?
Handelsregisterauszug, letzte Jahresabschlüsse, De-minimis-Erklärung und eine kurze Beschreibung des Beratungsbedarfs. Wir helfen bei der Zusammenstellung aller Dokumente.
Ist auch laufende Betreuung förderfähig?
Die Förderung bezieht sich auf abgegrenzte Beratungsprojekte, nicht auf laufende Betreuung. Allerdings können strategische Beratungsphasen (z.B. quartalsweise Reviews) als eigenständige Projekte gefördert werden.
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